Das Wohnraummietrecht fällt ebenso wie das Gewerberaummietrecht in unseren Tätigkeitsbereich. In diesen Bereichen sind wir, ebenso wie im Bereich des Baurechts, in erster Linie gerichtlich tätig.
Das Wohnraummietrecht fällt ebenso wie das Gewerberaummietrecht in unseren Tätigkeitsbereich. In diesen Bereichen sind wir, ebenso wie im Bereich des Baurechts, in erster Linie gerichtlich tätig.